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Wunderknaben Kommunikation GmbH | Mettmanner Str. 25 | 40699 Erkrath
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Wunderknaben Kommunikation GmbH, nachfolgend Agentur
genannt, mit ihren Vertragspartnern, die nachfolgend Kunde genannt werden.
Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen Werbung, Event,
Promotion, Internet, Direktmarketing, Guerilla-, Viral-Marketing und Social Media. Die
detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den
Ausschreibungsunterlagen, Briefings, alle in diesem Zusammenhang geschlossenen
Verträge, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und
seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing.
2.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines
Auftrages getroffen werden, beispielsweise Termine zur Leistungserbringung, sind in
schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um
die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch
dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten
werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich
vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von
der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Ist keine besondere
Nutzungsdauer vereinbart, gelten die Nutzungsrechte für die Dauer der Zusammenarbeit.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind oder
darüber hinausgehen, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der
Agentur. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars ist der Kunde die Nutzung
der erbrachten Leistungen nur mit Einverständnis der Agentur und ausschließlich unter
Widerruf gestattet.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige
Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Dies gilt insbesondere auch
für den Fall, dass ein Internetauftritt oder andere Leistungen betreffend Software Gegenstand
der Leistungen sind. Es gelten in diesem Fall die Sondervorschriften des § 69 UrhG.
3.3. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site, in anderen Medien und Social Media Kanälen
als Referenzkunden nennen. Die Agentur darf ferner nach vorheriger Zustimmung durch den
Kunden die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben, es sei
denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Der
Kunde darf vorstehende Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im
Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen
des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein
zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten
Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte im Wege von Lizenzen und/oder
Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen
der schriftlichen Einwilligung der Agentur.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders
vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug
fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach den §§ 247, 288 BGB
zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser
Regelung unberührt.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so
kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen
in Rechnung stellen.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden
und/ oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der
Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die
Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar
als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Projektes 10%, ab sechs Monate bis drei
Monate vor Beginn des Projektes 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des
Projektes 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Projektes 80%, ab zwei
Wochen vor Beginn des Projektes 100%. Anderweitige Regelungen sind vertraglich zu
vereinbaren.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende
Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
Höhe.
5. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand wird die Agentur rechtzeitig anzeigen und bedarf der
gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht der Agentur
6.1 Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält,
zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von
ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu
verpflichten.
6.2 Presseerklärungen, Auskünfte etc., die auf die jeweils andere Partei Bezug nehmen, sind nur
nach vorheriger schriftlicher Abstimmung, E-Mail ausreichend, zulässig.
6.3 Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von der Agentur übergebenen
und sich noch in deren Eigentum befindlichen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen an die
Agentur heraus zu geben.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt die Agentur, soweit erforderlich, unentgeltlich bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Er stellt der Agentur insbesondere alle für die
Durchführung des Projekts benötigten Unterlagen, Informationen, Datenmaterial sowie ggf.
Hard- und Software, unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der
Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des
jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden
zurückgegeben.
8. Gewährleistung und Haftung der Agentur
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten
Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen
und Maßnahmen gegen Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (bspw. Patentgesetz,
Markengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Urheberrechtsgesetz) oder
spezielle Vorschriften des IT-Rechts (bspw. Teledienstegesetz/TDG) verstoßen. Der Kunde hat
die Agentur, die für solche Verstöße nicht haftet, von Ansprachen Dritter frei zu stellen.
8.2 Die Agentur ist unter Berücksichtigung vorstehender Ziffer 8.1 verpflichtet, auf rechtliche
Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die
Agentur von Ansprachen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der
Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden
hat unverzüglich nach Bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur
für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine
besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit
der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
8.3 Die Agentur haftet in keinem Fall für in den Arbeiten gegebenenfalls enthaltene Sachaussagen
über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen,
Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.4 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,
es sei denn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung einer Garantie nach § 444
des bürgerlichen Gesetzbuchs, wegen Unvermögens oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch in der Höhe auf die vereinbarte Vergütung der Leistungen begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen einer Garantie nach § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gehaftet wird. Die vorstehende Regelung gilt auch für etwaige Erfüllungsgehilfen der Agentur.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie
beispielsweise die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt,
so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen,
konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine
Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden
nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmeldeund
Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
10. Dritte / Mitarbeiter der Agentur
10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der
Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den
Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder
unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum
von einem Jahr danach keine Angestellten oder freie Mitarbeiter der Agentur abzuwerben
oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der
Kunde verpflichtet, an die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 zu zahlen.
10.3 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für diesen tätig werden, hat
der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen ein zu stehen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Dateien ten und Aufzeichnungen die im Rahmen der
Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur.
Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die
Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht
jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen,
Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und
Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein
zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die
Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte
Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser
mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das
Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Anderweitige Regelungen sind durch gesonderte
Vereinbarung zu vereinbaren.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den
Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erkrath.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamenBestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene
Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.